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1. Ausländer welcher Nationalitäten können rechtssicher kaufen?

Gemäß § 2644 Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer Grundbesitz in der Türkei erwerben. Dieses basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip. Das heißt, daß Angehörige von Nationen, die den Türken den Grunderwerb gestatten, auch in der Türkei Immobilien kaufen können. Aufgrund dieser bilateralen Vereinbarungen dürfen Ausländer aus folgenden Ländern in der Türkei eine Immobilie erwerben:

Deutschland, Österreich, Schweiz, Australien, Belgien, Frankreich, Holland, England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Griechenland sowie einige afrikanische und südamerikanische Staaten.



2. Wie läuft das mit dem Eigentumsübertrag bzw. mit einem Notar?

Anders als z.B. in Deutschland findet der Eigentumsübertrag ausschließlich auf dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) statt – und nicht schon beim Notar. Ein Notar in der Türkei ist nicht berechtigt solche Kaufhandlungen durchzuführen.

Bei einem Verkauf an einen Ausländer dauert die Grundbucheintragung durchschnittlich 6 Wochen. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der überregionalen Militärverwaltung die schriftliche Bestätigung ein, daß das Objekt nicht im militärischen Einzugsbereich liegt. Dies ist eine reine Formalität. Sobald die Antwort vorliegt, erfolgt die Umschreibung innerhalb eines Tages. Ein vereidigter Dolmetscher muß dabei anwesend sein.



3. Ist das türkische Grundbuchamt mit dem deutschen Grundbuchamt vergleichbar ?

Ja, es ist vergleichbar. Das Grundbuch wird beim Tapuamt (Stadtverwaltung) geführt. Das Tapu genießt öffentlichen Glauben, daraus folgt, dass nur die im Grundbuch eingetragenen Belastungen auf dem Objekt lasten.



4. Welche Formalitäten sind erforderlich?

• Ausweise von Käufer und Verkäufer (Kopie reicht bei Antragstellung auf Eigentumswechsel aus).

• neueste Passbilder beider Parteien

• Vaternamen beider Parteien



5. Welche Parteien müssen dabei sein?

1. Käufer

2. Verkäufer

3. Vereidigter Dolmetscher

4. Notar ist nicht erforderlich



6. Wie lange dauert die Eintragung?

Zuerst muss die Militärverwaltung in Izmir schriftlich bestätigen, das sich das Objekt nicht in einem militärischen Randgebiet befindet. Dies kann bis zu zwei Monate dauern. Anschließend das Tapu auf den neuen Erwerber umzuschreiben dauert nur einen Tag.



7. Wird der tatsächlich bezahlte Kaufpreis im Grundbuch eingetragen?

Es ist üblich im Grundbuch einen niedrigeren Kaufpreis einzutragen (Unterverbriefung).



8. Aufenthaltsgenehmigung

Für den Kauf einer Immobilie brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie allerdings anschließend in der Türkei ein Auto erwerben und es auf Ihren Namen anmelden möchten oder aber einen Festnetz-Telefonanschluß beantragen wollen, dann reicht das normale Touristenvisum von 3 bis 6 Monaten nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.



9. Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Grunderwerbsteuer

3 % vom deklarierten Wert im Tapu. Die Grunderwerbsteuer wird bei der staatlichen Ziraat Bank bezahlt.



Erziehungs- und Erdbebensteuer

Insgesamt ca. 40 € inkl. der Bearbeitungskosten



10. Verkauf / Vererbung der Immobilie

Die Immobilie kann uneingeschränkt und zu jeder Zeit verkauft werden. Den Verkaufserlös kann man ohne weiteres wieder ins Ausland bringen. Im Todesfall geht, falls Sie es nicht anders verfügt haben, die Immobilie an Ihre gesetzlichen Erben über. Mit dem deutschen Erbschein und einer entsprechenden Übersetzung wird dann in der Türkei beim zuständigen TAPU-Amt die Immobilie auf den Erben umgeschrieben.



11. Import von Hausrat oder Auto

Hausrat kann importiert werden, allerdings sind die Kosten für:

Transport, Zoll und Deposit in der Regel so hoch, daß man besser in der Türkei das Mobiliar neu kauft. Ein Fahrzeug kann maximal für 6 Monate eingeführt werden bzw. für die Dauer des Aufenthaltes. Da das Fahrzeug im Reisepass eingetragen wird, muß es beim Verlassen der Türkei auch wieder ausgeführt werden. Von einem dauerhaften Import kann aufgrund der hohen Zölle nur abgeraten werden.
 

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