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1. Ausländer welcher Nationalitäten können rechtssicher
kaufen?
Gemäß § 2644 Türkischen Grundbuchgesetzes dürfen Ausländer Grundbesitz in der
Türkei erwerben. Dieses basiert auf dem Gegenseitigkeitsprinzip. Das heißt, daß
Angehörige von Nationen, die den Türken den Grunderwerb gestatten, auch in der
Türkei Immobilien kaufen können. Aufgrund dieser bilateralen Vereinbarungen
dürfen Ausländer aus folgenden Ländern in der Türkei eine Immobilie erwerben:
Deutschland, Österreich, Schweiz, Australien, Belgien, Frankreich, Holland,
England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Griechenland
sowie einige afrikanische und südamerikanische Staaten.
2. Wie läuft das mit dem Eigentumsübertrag bzw. mit einem Notar?
Anders als z.B. in Deutschland findet der Eigentumsübertrag ausschließlich auf
dem TAPU-Amt (Grundbuchamt) statt – und nicht schon beim Notar. Ein Notar in der
Türkei ist nicht berechtigt solche Kaufhandlungen durchzuführen.
Bei einem Verkauf an einen Ausländer dauert die Grundbucheintragung
durchschnittlich 6 Wochen. Das örtliche Grundbuchamt holt bei der überregionalen
Militärverwaltung die schriftliche Bestätigung ein, daß das Objekt nicht im
militärischen Einzugsbereich liegt. Dies ist eine reine Formalität. Sobald die
Antwort vorliegt, erfolgt die Umschreibung innerhalb eines Tages. Ein
vereidigter Dolmetscher muß dabei anwesend sein.
3. Ist das türkische Grundbuchamt mit dem deutschen Grundbuchamt vergleichbar ?
Ja, es ist vergleichbar. Das Grundbuch wird beim Tapuamt (Stadtverwaltung)
geführt. Das Tapu genießt öffentlichen Glauben, daraus folgt, dass nur die im
Grundbuch eingetragenen Belastungen auf dem Objekt lasten.
4. Welche Formalitäten sind erforderlich?
• Ausweise von Käufer und Verkäufer (Kopie reicht bei Antragstellung auf
Eigentumswechsel aus).
• neueste Passbilder beider Parteien
• Vaternamen beider Parteien
5. Welche Parteien müssen dabei sein?
1. Käufer
2. Verkäufer
3. Vereidigter Dolmetscher
4. Notar ist nicht erforderlich
6. Wie lange dauert die Eintragung?
Zuerst muss die Militärverwaltung in Izmir schriftlich bestätigen, das sich das
Objekt nicht in einem militärischen Randgebiet befindet. Dies kann bis zu zwei
Monate dauern. Anschließend das Tapu auf den neuen Erwerber umzuschreiben dauert
nur einen Tag.
7. Wird der tatsächlich bezahlte Kaufpreis im Grundbuch eingetragen?
Es ist üblich im Grundbuch einen niedrigeren Kaufpreis einzutragen (Unterverbriefung).
8. Aufenthaltsgenehmigung
Für den Kauf einer Immobilie brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie
allerdings anschließend in der Türkei ein Auto erwerben und es auf Ihren Namen
anmelden möchten oder aber einen Festnetz-Telefonanschluß beantragen wollen,
dann reicht das normale Touristenvisum von 3 bis 6 Monaten nicht aus. Hierfür
benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
9. Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Grunderwerbsteuer
3 % vom deklarierten Wert im Tapu. Die Grunderwerbsteuer wird bei der
staatlichen Ziraat Bank bezahlt.
Erziehungs- und Erdbebensteuer
Insgesamt ca. 40 € inkl. der Bearbeitungskosten
10. Verkauf / Vererbung der Immobilie
Die Immobilie kann uneingeschränkt und zu jeder Zeit verkauft werden. Den
Verkaufserlös kann man ohne weiteres wieder ins Ausland bringen. Im Todesfall
geht, falls Sie es nicht anders verfügt haben, die Immobilie an Ihre
gesetzlichen Erben über. Mit dem deutschen Erbschein und einer entsprechenden
Übersetzung wird dann in der Türkei beim zuständigen TAPU-Amt die Immobilie auf
den Erben umgeschrieben.
11. Import von Hausrat oder Auto
Hausrat kann importiert werden, allerdings sind die Kosten für:
Transport, Zoll und Deposit in der Regel so hoch, daß man besser in der Türkei
das Mobiliar neu kauft. Ein Fahrzeug kann maximal für 6 Monate eingeführt werden
bzw. für die Dauer des Aufenthaltes. Da das Fahrzeug im Reisepass eingetragen
wird, muß es beim Verlassen der Türkei auch wieder ausgeführt werden. Von einem
dauerhaften Import kann aufgrund der hohen Zölle nur abgeraten werden.
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